SCHUTZ DES KUNDENVERMÖGENS
DURCH DIE EINGESCHRÄNKTE VOLLMACHT

Kein Zugriff auf Ihr Vermögen

In Rahmen einer Portfolioverwaltung wird eine Vollmacht verwendet, die den Verwalter ermächtigt, Transaktionen im Namen und auf Rechnung des Depotinhabers durchzuführen.

Die von uns verwendete Vollmacht ist bewusst strikt auf den Kauf und Verkauf von Wertpapieren eingeschränkt. Ein Zugriff auf das Vermögen, in Form von Überweisungen oder Barabhebungen, ist ausgeschlossen. Dadurch bleibt das verwaltete Vermögen stets in einem "geschlossenen Kreislauf", nämlich immer auf Depot und Konto des Depotinhabers.

Die Erteilung einer Zeichnungsberechtigung für das Depot eines Klienten lehnen wir ab, da dies für die Ausübung unserer Tätigkeit nicht erforderlich ist.

Was vielleicht nicht jedem bewusst ist:
Bankenunabhängige österreichische Portfolioverwalter sind nicht berechtigt, Kundengelder entgegenzunehmen!