KONZESSION ZUR PORTFOLIOVERWALTUNG
WAS HEISST DAS?

Eine Frage der Konzession

Die Begriffe "Vermögensverwalter", "Vermögensberater", "Anlageberater" etc. werden im allgemeinen Sprachgebrauch leider – manchmal durchaus bewusst – vermischt, was die Transparenz für Anleger nicht gerade fördert.

Zwischen Anlageberatung und "Portfolioverwaltung" (sprich: Vermögensverwaltung) bestehen jedoch wesentliche Unterschiede. So dürfen nur Portfolioverwalter Ihr Depot tatsächlich verwalten, also ohne Rücksprache Transaktionen im festgelegten Rahmen beauftragen.

Die "Konzession zur Portfolioverwaltung" wird durch die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) nur unter strengen fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erteilt. Darüberhinaus werden Portfolioverwalter von der FMA laufend kontrolliert.

Die genannten Voraussetzungen umfassen nicht zuletzt die Einhaltung eines Vier-Augen-Prinzips sowie regelmäßige Überprüfungen durch Compliance, Interne Revision und Wirtschaftsprüfer. Auch aufgrund dieser strengen Kriterien gibt es in Österreich nur wenige bankenunabhängige Portfolioverwalter wie uns.